KI-Kennzeichnungspflicht Website

KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026

Ab dem 2. August gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Bevor du dich fragst, was du kennzeichnen musst, kommt eine unangenehmere Frage: Weißt du überhaupt, wo auf deiner Website KI im Spiel war?

Die meisten wissen es nicht genau. Zwei, drei Jahre Website-Pflege, wechselnde Zuständigkeiten, mal schnell einen Text vom Praktikanten, mal ein Bild aus dem Generator. Fangen wir also damit an.

Texte kennzeichnen: Warum du es nicht messen kannst

Es gibt Tools, die versprechen, KI-Texte zu erkennen. GPTZero, Originality.ai, Copyleaks. Man ist versucht, die eigene Website einmal durchlaufen zu lassen.

Das funktioniert nicht verlässlich. Die besten Scanner kommen auf 70 bis 80 Prozent Treffergenauigkeit, bei deutschen Texten liegt sie niedriger, weil die Tools überwiegend mit englischem Material trainiert wurden. Jeder dritte bis vierte Text wird also falsch eingeordnet, in beide Richtungen. Die Goethe-Universität Frankfurt lässt Detektionsergebnisse deshalb nur noch unterstützend gelten und nicht als Beweis.

Für dich heißt das: Ein Scanner-Ergebnis ist keine Grundlage für eine Entscheidung. Wenn er anschlägt, weißt du nichts. Wenn er nichts findet, auch nicht. Und im ungünstigsten Fall diskutierst du mit einer Mitarbeiterin über einen Text, den sie selbst geschrieben hat.

Die verlässliche Methode ist unspektakulär. Sortiere deine Seiten und Beiträge im WordPress-Backend nach Datum und schau dir an, was seit etwa 2023 dazugekommen ist. Dann frag die Leute, die daran gearbeitet haben. Du siehst das an den Autoren. Im Optimalfall dauert das eine halbe Stunde und liefert ein Ergebnis, auf das du dich verlassen kannst.

Und die gute Nachricht dazu: Bei Texten ist die Rechtslage entspannt (siehe unten).

Bilder kennzeichnen: So testest du es tatsächlich

Hier ist es umgekehrt. Technisch prüfbar, rechtlich heikler.

Viele Bildgeneratoren schreiben inzwischen ein unsichtbares Wasserzeichen in die Datei. Google nutzt dafür SynthID, und seit März 2026 kannst du in der Gemini-App einfach ein Bild hochladen und fragen, ob es KI-generiert ist. OpenAI hat den Standard ebenfalls übernommen. Daneben gibt es die Content Credentials nach dem offenen C2PA-Standard, die sich mit kostenlosen Online-Viewern auslesen lassen.

Zwei Einschränkungen: Ältere Bilder aus der Zeit vor diesen Standards tragen nichts. Und Metadaten gehen verloren, wenn ein Bild durch Bildbearbeitung oder manche Upload-Prozesse läuft. Ein Treffer ist also aussagekräftig, ein Nicht-Treffer nicht.

Der Aufwand lohnt sich trotzdem, denn bei Bildern wird es ernster als gedacht.

Deepfakes: Und genau da wird es unangenehm

Kennzeichnungspflichtig sind Deepfakes. Man denkt dabei an manipulierte Promi-Videos. Die EU-Kommission legt den Begriff in ihren Leitlinien vom 20. Juli 2026 aber deutlich weiter aus.

Maßgeblich ist nicht, ob es eine reale Vorlage gab, sondern ob der Inhalt so aussehen könnte wie etwas Wirkliches. Ein fotorealistisch generiertes Gesicht einer frei erfundenen Person ist danach ein Deepfake. Ausdrücklich genannt wird auch Werbematerial mit realistischen Landschaften und Menschen.

Das trifft das typische Stimmungsbild im Header, das freundliche Team-Ersatzbild aus dem Generator, das Produktfoto, das keins ist. Diese Bilder brauchen einen Hinweis, auch wenn niemand darauf real existiert.

Frei bleibt, was offensichtlich nicht echt sein kann. Illustrationen, abstrakte Grafiken, stilisierte Darstellungen. Die Kommission nennt als Beispiele Drachen und autofahrende Elefanten, was zeigt, wie deutlich die Grenze gemeint ist.

Wir gehen davon aus, dass unsere eigenen Beitragsbilder darunter fallen, und kennzeichnen sie ab August. Das ist eine Bildunterschrift, kein Projekt.

Entwarnung bei KI-generierten Texten

Für Texte greift die Pflicht nur, wenn zwei Dinge zusammenkommen. Der Text stammt von einer KI, und er informiert die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

Deine Leistungsseite, deine Produktbeschreibungen, deine Über-uns-Seite fallen nicht darunter. Gemeint sind gesellschaftlich relevante Themen, nicht die Beschreibung deines Sortiments. Wichtig wird es, wenn dein Blog Themen wie Gesundheit, Umwelt, Energie, Verbraucherschutz, Recht oder Finanzen behandelt. Die zählt die Kommission ausdrücklich dazu.

Und selbst dann entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Inhalt fachlich geprüft hat und die redaktionelle Verantwortung dafür trägt. Ein kurzes Drüberlesen genügt nicht, eine echte Prüfung schon.

Weil sich Texte nachträglich nicht messen lassen, ist die redaktionelle Kontrolle doppelt wertvoll: Sie ist die Ausnahme von der Pflicht, und sie ist das Einzige an dieser Sache, was du tatsächlich belegen kannst.

Wichtiger als die Pflicht: wie du mit KI-Texten umgehst

An dieser Stelle wollen wir etwas loswerden, das in der Debatte oft untergeht. Es ist völlig in Ordnung, sich beim Schreiben von einer KI helfen zu lassen. Wir tun das selbst. Ein leeres Dokument ist eine hohe Hürde, und wenn ein Werkzeug diese Hürde senkt, ist das ein Gewinn.

Was dabei nicht passieren sollte: dass der Text so bleibt, wie die KI ihn ausgespuckt hat.

KI-Texte haben einen erkennbaren Klang. Sie sind glatt, ausgewogen, ein bisschen zu freundlich. Sie erklären gern in Dreierschritten, benutzen viele Gedankenstriche und sagen selten etwas, an dem sich jemand stören könnte. Genau deshalb erkennen Leserinnen und Leser sie inzwischen, auch ohne Tool. Und genau deshalb wirkt ein unbearbeiteter KI-Text auf einer Unternehmenswebsite austauschbar.

Was hilft, ist einfacher, als es klingt. Streich die Hälfte der Adjektive. Setz an mindestens einer Stelle ein Beispiel aus dem eigenen Betrieb ein, einen konkreten Fall, eine Zahl, einen Satz, den ein Kunde wirklich gesagt hat. Nimm Formulierungen raus, die du im Gespräch nie verwenden würdest. Und lies den Text einmal laut. Wo du stolperst oder dich langweilst, muss etwas passieren.

Unser Merksatz dafür: Die KI darf dir das Tun abnehmen, nicht das Denken. Sie kann formulieren, strukturieren, sortieren und dir die erste Fassung schreiben. Was sie nicht kann, ist wissen, warum eure Kunden bei euch kaufen und nicht beim Wettbewerber. Diesen Teil kann dir niemand abnehmen, und er ist der einzige, der auf deiner Website wirklich zählt.

KI-Kennzeichnung beim Chatbot: der einfachste Fall

Läuft auf deiner Seite ein Chatbot oder ein KI-gestütztes Suchfeld, muss erkennbar sein, dass da eine KI antwortet, und zwar spätestens zu Beginn der Interaktion. Ein Hinweis in den AGB oder in der Datenschutzerklärung reicht ausdrücklich nicht.

Das ist eine Sache von zehn Minuten. In der Begrüßungsnachricht des Plugins ein Satz wie „Hallo, ich bin der KI-Assistent von [Firma] und helfe dir bei ersten Fragen weiter“, fertig.

Wie so ein Hinweis konkret aussieht

Für die Kennzeichnung selbst stellt die EU-Kommission drei offizielle Icons bereit, als SVG und PNG. Ihre Nutzung ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht. Wenn du lieber mit Text arbeitest, reicht das auch. Drei Beispiele, die funktionieren:

Unter einem Bild: „Bild mit KI erstellt.“ Mehr braucht es nicht.

Am Ende eines Artikels: „Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von uns redaktionell überarbeitet.“

Als eigene Unterseite: zwei Absätze dazu, wo ihr KI einsetzt und an welchen Stellen ein Mensch draufschaut. Das ist kein juristischer Text, sondern ein Vertrauenssignal, und es kommt inzwischen besser an als Schweigen.

Der Hinweis darf ruhig unaufgeregt sein. Er ist keine Entschuldigung.

Bußgeld nach AI Act: Was wirklich passieren kann

Fast jeder Artikel zu diesem Thema führt an dieser Stelle 15 Millionen Euro und 3 Prozent des Jahresumsatzes ins Feld. Das stimmt sogar aber es hat mit deiner Realität trotzdem wenig zu tun.

Diese Beträge zielen auf große Anbieter von KI-Systemen. Für kleine und mittlere Unternehmen sieht die Verordnung ausdrücklich den jeweils niedrigeren Wert vor, was in den meisten Artikeln unterschlagen wird. Niemand wird einen kleinen oder mittleren Betrieb wegen eines fehlenden Chatbot-Hinweises in Millionenhöhe belangen.

Wir halten wenig von Panikmache als Verkaufsargument. Wenn dir jemand mit sieben Nullen ein Compliance-Paket verkaufen will, ist Skepsis angebracht. Der praktisch relevante Punkt ist ein anderer und deutlich unspektakulärer: Ein irreführendes KI-Bild ist schon heute nach dem Wettbewerbsrecht angreifbar, ganz unabhängig von der KI-Verordnung. Und wer sein Beitragsbild kennzeichnet, hat das Thema in zwei Minuten erledigt.

Dieser Artikel gibt den Stand vom 27. Juli 2026 wieder. Grundlage sind der Verordnungstext (Verordnung EU 2024/1689) und die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026. Rechtsprechung dazu gibt es noch nicht.

Sollen wir einmal draufschauen?

Wenn du unsicher bist, was auf deiner Website an KI läuft, schauen wir uns das an. Chatbot, Bilder, Formulare, Suchfunktion. Danach weißt du, ob etwas zu tun ist, und falls ja, was.

Melde dich einfach, wir sind schnell dabei.


Quellen

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